Barrierefreie Haustüren müssen spezifische Anforderungen erfüllen, um sowohl funktional als auch gesetzlich konform zu sein. Laut DIN 18040 müssen sie schwellenlos sein, wobei die maximale Schwellenhöhe 2 cm betragen darf. Zudem sollte die lichte Durchgangsbreite mindestens 90 cm betragen, und die Türgriffe müssen leicht erreichbar und einfach zu bedienen sein.
Zusätzlich zur DIN-Norm gelten weitere rechtliche Vorgaben nach deutschem Baurecht. Die Landesbauordnungen (LBO) können zusätzliche Anforderungen festlegen, während die Energieeinsparverordnung (EnEV) sicherstellt, dass Türen energieeffizient sind. Auch Brandschutzvorschriften müssen berücksichtigt werden, um die Sicherheit im Notfall zu gewährleisten.
Für den Einbau barrierefreier Haustüren stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung: KfW-Förderprogramme bieten Kredite und Zuschüsse für barrierefreie Wohnraumanpassungen. Pflegekassen-Zuschüsse unterstützen Personen mit Pflegegrad, und kommunale Förderprogramme bieten oft zusätzliche lokale Förderungen.